Glyphosat vor Gericht

Foodwatch NACHRICHTEN  VOM 02.04.2025

Foodwatch schließt sich der Klage gegen die erneute EU-Zulassung an

Gilaxia/ Getty Images

Organisationen der Zivilgesellschaft stellen die fehlerhafte Risikobewertung in Frage, die der erneuten Zulassung von Glyphosat zugrunde liegt.

Ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen hat Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission eingereicht, die Zulassung des umstrittenen Herbizids Glyphosat um weitere zehn Jahre zu verlängern. Die Klage wurde ursprünglich im Dezember 2024 von PAN Europe und fünf ihrer Mitgliedsorganisationen eingereicht. Nun haben weitere Gruppen – darunter Foodwatch und andere Vereinigungen, die Opfer von Pestizidbelastung vertreten – beantragt, sich dem Verfahren als Streithelfer anzuschließen.

Ignorieren der Wissenschaft bei der erneuten Zulassung von Glyphosat

Die erneute Zulassung basiert auf einer Risikobewertung, die unabhängige wissenschaftliche Studien zugunsten von industriell finanzierten Forschungsergebnissen ignorierte. Die Verlängerung verstößt gegen zentrale Anforderungen der EU-Pestizidverordnung, die vorschreibt, dass Stoffe keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben dürfen.

Jahrzehntelange wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass Glyphosat der menschlichen Gesundheit und der Umwelt inakzeptablen Schaden zufügt. Natacha Cingotti, leitende Kampagnenstrategin

Zehn Jahre Warnungen – immer noch kein Verbot

Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Herbizid. Seine Auswirkungen sind gut dokumentiert: Es besteht ein Zusammenhang mit Krebs, Fortpflanzungsstörungen, neurologischen Schäden und dem Verlust der Artenvielfalt. Die Einstufung des Stoffes als wahrscheinlich krebserregend durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO vor zehn Jahren hätte bereits ein Verbot nach sich ziehen müssen. Trotzdem verlängerte die Europäische Kommission 2023 die Marktzulassung – und erlaubte damit die weitere Verwendung bis 2033.

Industrieprofite gehen vor, Bürger und Umwelt zahlen den Preis

Die EU-Pestizidverordnung setzt klare Regeln: Keine Zulassung, wenn Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können. Das aktuelle Zulassungsverfahren erfüllt diesen Standard jedoch nicht. Indem die Kommission wirtschaftliche Interessen über wissenschaftliche Erkenntnisse stellt, hat sie ihre Pflicht zum Schutz von Mensch und Umwelt verletzt.

Der Fall liegt nun [April 2025] dem EuGH vor.

Toxischer Handel

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