Anspruch auf Entlastungsleistungen bei der Pflege zuhause

Stand:02. Januar 2025

Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Entlastungsbeitrag soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten.
  • Sie müssen die Rechnungen sammeln und bei der Pflegekasse einreichen. Wie Sie das für sich selbst oder als Bevollmächtigte:r für jemand anderen tun können, zeigen wir in unseren Musterschreiben.
  • Sie können bei Ihrer Pflegekasse nachfragen, welche Anbieter zugelassen sind.
  • Bis zu 40 Prozent des Betrages für Pflegesachleistungen können Sie zusätzlich für Entlastungsleistungen nutzen.
  • Nicht genutzte Beträge können Sie ansparen und später nutzen.

Den vollständigen Beitrag finden Sie hinter dem folgenden Link auf der Website der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/wofuer-sie-in-der-pflege-entlastungsleistungen-nutzen-koennen-13449